Rechtsgebiete


Das Zivilrecht mit dem Erbrecht


Gesetze_Sprenger

Die Anwaltskanzlei Sprenger ist eine Erbrechtskanzlei mit besonderen Kenntnissen im Fachgebiet des Erb- und des Steuerrechts. Im Folgenden finden Sie einige grundsätzliche Informationen zum Zivilrecht und seinen Spezialgebieten.

In unserer Gesellschaft regeln Gesetze das friedliche Miteinander. Besonders wichtig sind Gesetze bei Vertragsangelegenheiten, wie z.B. Verkäufen, Erbfällen oder Scheidungen. Für solche Vertragsangelegenheiten sowie für private Streitfragen (etwa Erbschaftsstreitigkeiten) gibt es das Zivilrecht. Bei zivilrechtlichen Streitfällen stehen sich in der Regel zwei Privatpersonen gegenüber.

Das Zivilrecht regelt also das Zusammenleben von Privatpersonen. Es sorgt dafür, dass jeder seine Persönlichkeitsrechte frei entfalten kann, solange er dabei nicht die Rechte eines anderen verletzt. Sollte dies der Fall sein, darf man die Person, die die Rechte eines anderen verletzt, nach dem Zivilrecht anklagen.*

Rechtsanwalt Roland Sprenger hat es sich einerseits zur Aufgabe gemacht, Ihre Persönlichkeitsrechte insbesondere in erbrechtlichen Streitfragen außergerichtlich und vor Gericht zu vertreten, andererseits steht die Anwaltskanzlei Sprenger auch ebenso engagiert zur vorbeugenden Rechtsberatung zur Verfügung.

*vgl. Julian Grzegorczyk „Zivilrecht und Strafrecht – den Unterschied einfach erklärt“,http://www.helpster.de/zivilrecht-und-strafrecht-den-unterschied-einfach-erklaert_105451